
Strafverteidigung Berlin - Dr. Marian Turbatu - Dr. Richard Turbatu
Spezialisiert auf Strafverteidigung für rumänische und osteuropäische Mandanten


Dr. Marian Turbatu
Rechtsanwalt - Schwerpunkt Strafrecht
Dr. Richard Turbatu
Rechtsanwalt - Schwerpunkt Strafrecht
Dr. Marian Turbatu ist seit 2006 als Rechtsanwalt tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte sein erstes und zweites Staatsexamen in Berlin ab. Er promovierte 2012.
Er ist Mitglied der Berliner Anwaltskammer. Dr. Marian Turbatu spricht Rumänisch, Deutsch und Englisch, Rumänisch und Deutsch sind seine Muttersprachen.
Dr. Richard Turbatu ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und absolvierte das erste und zweite Staatsexamen in Berlin. Im Jahr 2014 promovierte er.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Dr. Richard Turbatu spricht Rumänisch, Deutsch und Englisch, wobei Rumänisch und Deutsch seine Muttersprachen sind.

Dr. Marian Turbatu
Rechtsanwalt - Schwerpunkt Strafrecht
Rosenstrasse 2
10178 Berlin
Telefon: +49 177 326 03 71
Telefax: +49 30 2218 5115
E-Mail: office@turbatu.de
Sie sind von der Polizei festgenommen worden? So verhalten Sie sich richtig!
Eine Festnahme ist für jeden Menschen eine schwierige und belastende Situation. Angst, Unsicherheit und starke Emotionen können schnell zu Fehlern führen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren, Ihre Rechte kennen und keine voreiligen Aussagen machen.
Wenn Sie in Deutschland von der Polizei festgenommen oder in Gewahrsam genommen werden, beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Regeln:

1. Machen Sie keine Angaben zu den Vorwürfen! Sie haben das Recht zu schweigen. Geben Sie gegenüber der Polizei keine Erklärungen zu den Taten ab, die Ihnen vorgeworfen werden – auch nicht in einem vermeintlich informellen Gespräch. Machen Sie lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Ihrer Person. Sagen Sie deutlich: „Ich möchte zuerst mit meinem Rechtsanwalt sprechen.“
2. Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand! Bewahren Sie Ruhe, auch wenn Sie die Festnahme oder Ingewahrsamnahme für ungerechtfertigt halten. Werden Sie nicht aggressiv, beleidigen oder bedrohen Sie keine Polizeibeamten und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
3. Verlangen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt! Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Bestehen Sie darauf, mit ihm zu sprechen, bevor Sie sich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen äußern. Lassen Sie sich nicht dazu überreden oder unter Druck setzen, Fragen zur Sache zu beantworten, bevor Sie anwaltlichen Rat erhalten haben.
4. Wiederholen Sie Ihren Wunsch nach anwaltlichem Beistand! Wenn Sie nicht sofort mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen können, wiederholen Sie Ihre Bitte ruhig und bestimmt. Bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung, vor einer anwaltlichen Beratung keine Angaben zu den Vorwürfen zu machen.
5. Diskutieren Sie nicht mit der Polizei über die Rechtmäßigkeit der Festnahme! Versuchen Sie nicht, die Situation durch Streitgespräche mit den Polizeibeamten zu klären. Auch wenn Sie die Maßnahme für rechtswidrig halten, leisten Sie keinen Widerstand. Ihr Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte dagegen einleiten.
6. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen! Lesen Sie Dokumente aufmerksam durch und unterschreiben Sie keine Erklärungen, deren Inhalt oder rechtliche Folgen Sie nicht verstehen. Holen Sie im Zweifel zunächst anwaltlichen Rat ein. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, verlangen Sie einen Dolmetscher.
7. Verlangen Sie die Benachrichtigung einer Vertrauensperson! Im Falle einer Festnahme haben Sie grundsätzlich das Recht, die Benachrichtigung eines Familienmitglieds oder einer anderen Vertrauensperson zu verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Recht vorübergehend eingeschränkt sein. Bitten Sie ausdrücklich darum, dass eine Ihnen nahestehende Person informiert wird.
8. Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich! Je früher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Wir beraten Sie, überprüfen die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen und übernehmen Ihre Verteidigung im Strafverfahren.
Wichtig: Sie haben das Recht zu schweigen. Die Verweigerung einer Aussage ist kein Schuldeingeständnis und darf nicht als solches gewertet werden.
Diese Empfehlungen gelten auch für den Fall, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Wenn Sie ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten haben, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung.
Haben Sie ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten? So gehen Sie vor!
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder ein anderes Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten? Dann handeln Sie jetzt! Ignorieren Sie das Schreiben nicht und reagieren Sie keinesfalls unüberlegt. Möglicherweise läuft bereits ein Strafverfahren gegen Sie. Wichtige Fristen können verstreichen und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen, bevor Sie Angaben zu den Vorwürfen machen oder weitere Schritte unternehmen.

1. Machen Sie keine Angaben zu den Vorwürfen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben! Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, sollten Sie sich nicht zu den erhobenen Vorwürfen äußern, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Eine Vorladung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Lassen Sie das Schreiben deshalb sorgfältig prüfen.
2. Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag auf! Werfen Sie den Briefumschlag nicht weg. Das Datum der Zustellung kann für die Berechnung gesetzlicher Fristen entscheidend sein. Bewahren Sie sämtliche Seiten des Schreibens sowie alle Anlagen auf.
3. Lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch! Prüfen Sie, von welcher Behörde das Schreiben stammt, um welches Verfahren es geht und ob Fristen oder eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen genannt werden. Wenn Ihnen der Inhalt oder juristische Fachbegriffe unklar sind, lassen Sie sich diese von einem Rechtsanwalt erklären. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen.
4. Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen! Manche Schreiben erfordern eine schnelle Reaktion. Welche Fristen gelten, hängt von der Art des Dokuments und dem jeweiligen Verfahren ab. Versäumen Sie eine Frist, können Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt werden. Warten Sie deshalb nicht ab, auch wenn Sie die Bedeutung des Schreibens noch nicht vollständig einschätzen können.
5. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt! Wenden Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens an Dr. Marian Turbatu. Halten Sie das Schreiben und den Briefumschlag bereit, damit die rechtliche Situation geprüft und die notwendigen nächsten Schritte mit Ihnen besprochen werden können.
Strafverteidigung in Berlin und ganz Deutschland – in vier Sprachen
Dr. Marian Turbatu - Rechtsanwalt für Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht
Dr. Marian Turbatu ist auf dem Gebiet des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Er vertritt Mandanten in Deutschland, insbesondere deutsche Staatsbürger sowie rumänische, bulgarische und russischsprachige Personen, die hier leben oder sich vorübergehend aufhalten und rechtliche Unterstützung in einem Strafverfahren benötigen. Gerade für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen ist eine verständliche Beratung in ihrer Muttersprache besonders wichtig. Unsere Kanzlei bietet deshalb anwaltliche Beratung und Unterstützung in deutscher, rumänischer, bulgarischer und russischer Sprache an.
Dr. Marian Turbatu vertritt Personen, denen beispielsweise Mord, versuchter Mord, Diebstahl, Raub, Betrug, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Computerbetrug, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Verkehrsdelikte, Körperverletzung, Menschenhandel, Geld- oder Urkundenfälschung sowie andere Straftaten vorgeworfen werden.
Darüber hinaus vertritt er Unternehmer in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, etwa bei Vorwürfen des Subventionsbetrugs oder bei Straftaten im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Er bietet auch rechtliche Unterstützung an, wenn Vermögenswerte eines Unternehmens sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, beispielsweise ein Lastwagen, in dem gestohlene oder geschmuggelte Waren gefunden wurden.
Dr. Marian Turbatu betreut außerdem Mandanten, die sich in Untersuchungshaft oder Strafhaft befinden. Dazu gehören unter anderem die Ermittlung des Aufenthaltsortes festgenommener Personen, die Prüfung einer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt, Fragen zur Überstellung nach Rumänien oder in andere Herkunftsländer, Möglichkeiten des offenen Vollzugs, Anliegen bezüglich der Haftbedingungen sowie Besuche bei inhaftierten Mandanten.
Dr. Marian Turbatu vertritt auch Mandanten, gegen die ausländische Justizbehörden wegen des Verdachts einer Straftat ermitteln oder die von diesen gesucht werden. Seit 2011 verfügt er über Erfahrung mit Gerichtsverfahren in Rumänien, darunter auch vor dem Obersten Kassations- und Gerichtshof sowie dem Verfassungsgericht Rumäniens.
Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin. Wir übernehmen jedoch Mandate aus ganz Deutschland und vertreten unsere Mandanten vor den zuständigen Gerichten. Auch bei Fragen zu Strafverfahren in anderen europäischen Ländern können Sie sich an uns wenden. Jede Anfrage wird individuell geprüft.
Wir und unsere Partner.
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Haben Sie als Firma Probleme in Deutschland mit den Behörden z.B. im Rahmen von Transportrecht, im Rahmen von Ausschreibungen, im Rahmen von Steuerforderungen, etc., so können wir Ihnen exzellente Fachanwälte auf diesen Gebieten empfehlen, die sich hoch professionell Ihrer Probleme annehmen und Sie auf in rumänischer Sprache betreuen können.
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als Privatperson Probleme in Deutschland mit Mietkündigungen, Betriebskostenabrechnungen, mit Kindergeld, mit Bußgeldbescheiden wegen zu hoher Geschwindigkeit, etc., so können wir Ihnen auch auf diesen Gebieten exzellente Fachanwälte empfehlen, die Ihre Probleme im Rahmen der Gesetze lösen.

RA ANDREAS JUNGE
Fachanwalt für Strafrecht
Niebuhrstraße 71
10629 Berlin
Tel: +49 (0) 30 - 398 390 32
Fax: +49 (0) 30 - 398 390 33
E-Mail: junge@jhb.legal
Webseite: jhb.legal
ALEXANDRU ASAFTEI
DVAG Versicherungsspezialist
Hellersdorfer Promenade 12
12627 Berlin
Mobil: +49 (0) 173 - 252 66 74
E-Mail:
Alexandru.Asaftei@dvag.de
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